Externer Brandschutzbeauftragter

Da sein, bevor es brennt...


"Brandschutz kostet nur Geld und bringt keinen Gewinn."

Diese Meinung ist - leider - noch weit verbreitet.


Der sorglose Umgang mit dem Thema Brandschutz ist jedoch äußerst fahrlässig, denn wenn erst ein Feuer ausbricht, stehen Menschenleben auf dem Spiel.


Für Sie als Unternehmer ist folgender Aspekt ebenfalls von Bedeutung:

Vorbeugender Brandschutz sichert die Existenz Ihres Unternehmens. Im Schadensfall helfen vorbeugende Maßnahmen Ihnen am Markt zu bleiben, Liefertermine einzuhalten und den Schaden möglichst gering zu halten.


Machen Sie deshalb die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten zur Chefsache!


Erforderlich ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nur, wenn dieser baurechtlich bzw. in einer Sonderbauvorschrift gefordert wird. Im ArbSchG steht u.a., dass "der Arbeitgeber Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen hat".


Erfüllen Sie diese Forderung mit der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten!

TÜVRheinland zertifiziert:


Die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten ist aus folgenden Gründen für Sie vorteilhaft:


  • Der Brandschutzbeauftragte kümmert sich nur um den Brandschutz. Die Aufgaben rücken durch keine anderen Tätigkeiten in den Hintergrund.
  • Es fallen weder Ausbildungs- noch Fortbildungskosten an. Zudem entstehen keine Kosten durch einen Arbeitszeitausfall.
  • Unser Brandschutzbeauftragter ist TÜV Rheinland geprüft. Ihre Sicht als Unternehmer, die der Feuerwehr als auch der Bauaufsichtsbehörde, dem Sachversicherer und dem Arbeitsschutzrecht hat er im Blick und erfüllt somit einen sehr hohen Qualitätsanspruch.
  • Externe Brandschutzbeauftragte erhalten mehr Zuspruch und Aufmerksamkeit bei Brandschutzschulungen als die eigenen Mitarbeiter. 


Sie wollen, dass wir uns auch um Ihren Brandschutz kümmern?


...dann nehmen Sie am Besten noch heute zu uns KONTAKT auf!

Aufgaben des Brandschutzbeauftragen


Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt beim vorbeugenden Brandschutz.

Dazu zählen unter anderem:


  • regelmäßige Begehungen
  • Beurteilung der Brandgefährdungen
  • Durchführung von Schulungen
  • Erstellung einer Brandschutzordnung mit Alarmplan
  • Mitwirkung bei Brandschutzplänen und eines Brandschutzkonzeptes
  • Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren


In erster Linie geht es darum, den Unternehmer kompetent zu beraten, wie der Brandschutz im Unternehmen umgesetzt werden kann. Dies kann auch bedeuten, überzogene Anforderungen durch Behörden zu erkennen und eine Vermittlerrolle zu übernehmen.


Wertvolle Hilfe bei der Gefährdungsbeurteilung


Die Grundlage für die häufigsten Brandschutzmaßnahmen in einem Unternehmen bildet die Gefährdungsbeurteilung, die im Verantwortungsbereich des Unternehmers liegt. Entscheidend ist, dass alle Gefährdungspotenziale erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.


Die Gefährdungsbeurteilung gewinnt daher zunehmend an Bedeutung, s.d. auch die Eigenverantwortung des Unternehmers steigt. Er muss Entscheidungen treffen, welche Maßnahmen durchgeführt werden, damit seine Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen sicher sind. Als Unternehmer sind Sie darum gut beraten, im Brandschutz einen kompetenten Brandschutzbeauftragten an Ihrer Seite zu haben.


Brandschutz rettet Leben und spart Kosten!


Fordern Sie jetzt weitere Informationen für einen externen Brandschutzbeauftragten an. Wir beraten Sie gerne!